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VG Ansbach: Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten nur bei datenschutzrechtlichem Verstoß – Prüfungsumfang der Aufsichtsbehörde und softwarebasierte Unkenntlichmachung bei Videoüberwachung
Urteil vom 02.02.2026 – AN 14 K 24.482